„Überraschung - Spiel und Spaß im Orchester"

Die Klassen 3 und 4 der Gemeinschaftschaftsgrundschule der Stadt Drolshagen in Hützemert besuchten am 26. Januar 2012 das diesjährige Schulkonzert der Philharmonie Südwestfalen. „Überraschung - Spiel und Spaß im Orchester" war der Titel des diesjährigen Schulkonzerts, welches erneut auf Einladung der Musikschule der Stadt Olpe für Schüler der 3. bis 5. Schuljahre veranstaltet wurde. Zur Aufführung kamen Werke u. a. von Johann Strauß, Joseph Haydn, Wolfgang Amadeus Mozart, Aaron Copland und Ulrich Sommerlatte. Die geschlossene Veranstaltung für Schulklassen in der Stadthalle Olpe war konzipiert von Claudia Runde, die die Veranstaltung auch moderierte. Der Dirigent war Justus Thorau.

Die Philharmonie Südwestfalen trägt seit 1992 den Titel Landesorchester Nordrhein-Westfalen. 2007 konnte das Orchester sein 50jähriges Jubiläum feiern. Mit Sitz in Siegen-Wittgenstein (Hilchenbach) ist die Philharmonie in der gesamten Region Südwestfalen mit ihren Programmen präsent. Darüber hinaus gastiert das Orchester regelmäßig auf den Konzertpodien in der Bundesrepublik, aber auch in den Niederlanden, Belgien, der Schweiz und Italien. Tourneen unternahm man in jüngster Zeit nach Frankreich und 2006/07 nach China (u.a. Peking, Shanghai, Nanking).

Mit ihrer Musiklehrerin, Frau Ebbinghaus, die in den beiden Klassen den Konzertbesuch auch inhaltlich vorbereitet hatte, und der Klassenlehrerin der Klasse 3, Frau Schürholz, fuhren die Schülerinnen und Schüler der beiden Klassen um 9.00 Uhr zu der einstündigen Veranstaltung, die um 9.30 Uhr begann. Sie kehrten nach diesem Musikerlebnis gegen 11.00 Uhr von der Aufführung in die Schule zurück.

Vielen Dank, Frau Vollmerhaus!

Frau Jessica Vollmerhaus hat in den beiden letzten Wochen in der Klasse 1 die Klassenlehrerin, Frau Eisenblätter, vertreten, die erkrankt war. Wir danken der Vertretungslehrerin und dem Schulamt für den Kreis Olpe, das diese Maßnahme organisiert hat. Frau Vollmerhaus wünschen wir für die Zukunft alles Gute und hoffen, dass sie uns in positiver Erinnerung behält. Wir freuen uns natürlich auch, dass Frau Eisenblätter am 23. Januar 2012 ihren Dienst wieder aufnimmt.

Eignungspraktikum – auch zu uns kommen demnächst Praktikantinnen

In Nordrhein-Westfalen ermöglicht das Eignungspraktikum allen Personen, die ein Interesse an einem Lehramtsstudium haben, eine strukturierte Erstbegegnung mit der Schule als Arbeitsplatz. Alle Schulen sollen nach Möglichkeit solche Praktikumsstellen anbieten. Die Gemeinschaftschaftsgrundschule der Stadt Drolshagen in Hützemert beteiligt sich selbstverständlich auch daran; es werden in der Zeit vom 21.02. bis 19.03.2012 und vom 30.05. bis 28.06.2012 zwei Praktikantinnen vor Beginn ihres Studiums ihr Eignungspraktikum an unsere Schule ableisten.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter

https://www.schulministerium.nrw.de/SV/Schulmail/Archiv/2010/100512/index.html

Sogar ein Flaschengeist war da

Zum ersten Lesenachmittag im neuen Jahr kamen 26 Jungen und Mädchen um sich die Märchen der Gebrüder Grimm anzuhören. Das Leseteam (Frau Ringsdorf, Frau Schade und Frau Unverricht) hatten - unterstützt von ihren Kindern - wieder alles gut vorbereitet. Zu einzelnen Märchen hatten sie auch Sachen mitgebracht, damit die Kinder sich die Inhalte besser vorstellen konnten. Entspannt hören die Kinder zu und konnten sich auf unterhaltsame Weise in eine märchenhafte Welt begeben.

Hier findet man noch Informationen zu den Gebrüdern Grimm und kann sich Märchen anhören: http://www.vorleser.net/html/grimm.html 

Schulschluss am Tag der Zeugnisausgabe

Die Neuregelung zum Schulschuss an Unterrichtstagen mit Zeugnisausgabe ist wieder geändert worden. Klicken Sie hier.

Extreme Witterungsverhältnisse - Findet Schule auch bei Schnee und Eis statt?

Grundsätzlich gilt in Nordrhein-Westfalen folgende Regel: Bei plötzlich eintretenden extremen Witterungsverhältnissen - also zum Beispiel bei starkem Schneefall - entscheiden morgens die Eltern, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst. Wichtig ist, dass Schülerinnen und Schüler sicher und gesund zur Schule kommen. Wenn sich Eltern dafür entscheiden, ihr Kind nicht zur Schule zu schicken, muss die Schule darüber unverzüglich, am besten per Telefon noch am selben Morgen, informiert werden. Das Gleiche gilt auch für die volljährigen Schülerinnen und Schüler, die sich entscheiden, aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse nicht zur Schule zu gehen. Da das Nichterscheinen in der Schule in derartigen Fällen entschuldigt ist, können Schülerinnen und Schülern hieraus auch keine negativen Konsequenzen entstehen. Für versäumte Klassenarbeiten bieten die Schulen einen Nachschreibetermin an. Quelle: www.schulministerium.nrw.de/BP/Eltern/_Rubriken/Praxis/Schnee/

Weihnachtsfeier der Schule

Am letzten Schultag trafen sich alle Schülerinnen und Schüler noch einmal mit ihren Lehrerinnen und Lehrern in der 3. und 4. Stunde in der Turnhalle zur gemeinsamen Weihnachtsfeier. Viel war in den vergangenen Tagen und Wochen geübt und einstudiert worden. Auch die Gesangsklasse unter der Leitung von Frau Dartsch brachte sich wieder ein. Ein Programm, das fast 1 ½ Stunden dauerte und an dem sich jede Klasse, die Gesangsklasse und die ganze Schulgemeinschaft beteiligte, findet man hier. Am Schluss wünschten sich alle frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr. Dann begannen endlich die Ferien!

Blick nach vorne: Bewegliche Ferientagen im Schuljahr 2012/2013

Die Schulkonferenz hat am 16. November 2011 - nach Beratung der Schulpflegschaft und der Lehrerkonferenz - einstimmig beschlossen, dass folgende vier Tage „Bewegliche Ferientage“ im Schuljahr 2012/2013 sein sollen:

• Freitag nach Weiberfastnacht - 8. Februar 2013

• Rosenmontag - 11. Februar 2013

• Freitag nach dem Feiertag Christi Himmelfahrt - 10. Mai 2013

• Freitag nach dem Feiertag Fronleichnam - 31. Mai 2013

Termine der Vorlesenachmittage im Schuljahr 2011/2012

Das neue Team des Vorlesenachmittags, zu dem Frau Tanja Schürholz, Frau Stephanie Unverricht und Frau Rita Ringsdorf gehören, hat die Termine der kommenden Veranstaltungen mitgeteilt. Hier sind sie zusammengefasst:

14.10.2011

11.11.2011

09.12.2011

13.01.2012

10.02.2012

09.03.2012

11.05.2012

15.06.2012

Die Volesenachmittage finden jeweils in der Zeit von 14.45 Uhr bis 15.45 Uhr in der Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Drolshagen in Hützemert statt.

Die Termine finden sich auch im Terminkalender.

Datenschutz

Information zum Datenschutz

Der Datenschutzbeauftragte für alle Schulen im Kreis Olpe ist Herr Andreas Finger. Der Datenschutzbeauftragte erfüllt die im Datenschutzgesetz NRW festgelegten Aufgaben. Sie können ihn beim Kreis Olpe, Westfälische Straße 75, 57462 Olpe, oder Postfach 1560, 57445 Olpe oder unter der Mai-Adresse datenschutz-schulen@kreis-olpe.de erreichen.

Seine Aufgaben sind im § 32 Datenschutzgesetz NW beschrieben:

(1) Öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, haben einen internen Beauftragten für Datenschutz sowie einen Vertreter zu bestellen. Der Beauftragte muss die erforderliche Sachkenntnis und Zuverlässigkeit besitzen. Mehrere Stellen können gemeinsam einen Beauftragten für Datenschutz bestellen, wenn dadurch die Erfüllung seiner Aufgabe nicht beeinträchtigt wird. Bei Bedarf kann eine Stelle auch mehrere Beauftragte sowie mehrere Vertreter bestellen. Der Beauftragte unterstützt die Stelle bei der Sicherstellung des Datenschutzes. Er berät die datenverarbeitende Stelle bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten und überwacht bei der Einführung neuer Verfahren oder der Änderung bestehender Verfahren die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften. Er ist bei der Erarbeitung behördeninterner Regelungen und Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten frühzeitig zu beteiligen und hat die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu überwachen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befassten Personen mit den Bestimmungen dieses Gesetzes sowie den sonstigen Vorschriften über den Datenschutz vertraut zu machen und die Vorabkontrolle durchzuführen. Satz 5 findet auch Anwendung auf die Tätigkeit von Personalvertretungen, soweit bei diesen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

(2) Der Beauftragte ist in seiner Eigenschaft als behördlicher Datenschutzbeauftragter der Leitung der öffentlichen Stelle unmittelbar zu unterstellen und in dieser Funktion weisungsfrei. Er darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Während seiner Tätigkeit darf er mit keiner Aufgabe betraut sein, deren Wahrnehmung zu Interessenkollision führen könnte.

(3) Die verantwortliche Stelle ist verpflichtet, dem Beauftragten die Beschreibung aller automatisiert geführten Verfahren, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, mit den nach § 8 Abs. 1 vorgesehenen Angaben vorzulegen. Der Beauftragte führt das Verfahrensverzeichnis. Er gewährt jeder Person unentgeltlich nach Maßgabe des § 8 Abs. 2 Einsicht in das Verfahrensverzeichnis. Das Einsichtsrecht in die Verfahrensverzeichnisse, die bei den in § 2 Abs. 2 Satz 1 genannten Stellen geführt werden, kann verwehrt werden, soweit damit Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse offenbart würden. Wird keine Einsicht gewährt, ist in geeigneter Weise Auskunft zu erteilen; die Gründe für die Verweigerung der Einsichtnahme sind aktenkundig zu machen und die einsichtverlangende Person ist darauf hinzuweisen, dass sie sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden kann. Dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist auf sein Verlangen Einsicht in das Verfahrensverzeichnis zu gewähren.

(4) Bedienstete der öffentlichen Stellen können sich jederzeit in Angelegenheiten des Datenschutzes unmittelbar an den Beauftragten wenden. Der Beauftragte ist zur Verschwiegenheit über die Identität der betroffenen Person sowie über Umstände, die Rückschlüsse auf diese zulassen, verpflichtet, soweit er von der betroffenen Person davon nicht befreit wurde.

Notfallbetreuung für Kinder in Drolshagen

Die Demografie- und Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Drolshagen, Frau Angelika Schlicht, hat eine korrigierte und ergänzte Liste für Notfallbetreuungen in der Stadt Drolshagen erarbeitet. Die Liste können Sie hier einsehen und downloaden.


Kontakt

Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Drolshagen in Hützemert
Hützemert
Schulweg 6
57489 Drolshagen

Telefon: 0 27 63 / 91 90 40
Telefax: 0 27 63 / 91 90 41


Rektor: Ulrich Taube

 

 

Betreuung

"Schule von acht bis eins"

Telefon: 0 27 63 / 91 90 42